Das alte Hallenbad der Verbandsgemeinde Rhein-Selz darf man mittlerweile getrost als eine Ruine betrachten. Das Gebäude in Oppenheim, einst ein lebendiger Ort für Schwimmsport, Freizeit und Gemeinschaft, hat sich nach seiner Schließung im Jahr 2020 zu einem sogenannten Lost Place entwickelt. Während der Neubau eines modernen Schwimmbades unmittelbar bevorsteht, dient das alte Gebäude mittlerweile als Leinwand für Graffiti-Künstler – aber auch als Ziel von Vandalismus.
Künstler verwandeln marodes Schwimmbad in Graffiti-Galerie
Nach der Schließung des maroden Hallenbades wurde das Gebäude nicht sofort abgerissen, sondern steht seitdem leer. Um dem Verfall zumindest teilweise entgegenzuwirken und das Gelände sinnvoll zu nutzen, wurde das Bad im Mai 2024 für ein außergewöhnliches Projekt freigegeben: Eine legale Graffiti-Galerie. Jugendliche und Künstler aus der Region erhielten die Möglichkeit, die Wände des Gebäudes mit ihren Kunstwerken zu gestalten.
Die Aktion wurde von der Stadtjugendpflege organisiert und sollte nicht nur die Kreativität fördern, sondern auch ein Zeichen gegen illegalen Vandalismus setzen. Die bunten Kunstwerke verwandelten das triste Gebäude in eine farbenfrohe Galerie und zogen zahlreiche Besucher an. Besonders beeindruckend war die Vielfalt der Motive – von politischen Botschaften über abstrakte Kunst bis zu fantasievollen Darstellungen.
Vandalismus und Zerstörung
Doch neben der kreativen Nutzung wird das alte Hallenbad regelmäßig Ziel von Vandalismus. Unbekannte verschaffen sich immer wieder Zugang zum Gebäude, zerstören Fenster, Türen und Einrichtungsgegenstände und randalieren im Inneren. Die Schäden sind theoretisch nicht all zu tragiosch, denn das Gebäude wird bald abgerissen. Aber dieser unkontrollierte Zutritt zum Hallenbad birgt Gefahren für die Täter. So könnte jemand in der gut 3,5 Meter tiefe, leere Schwimmbecken stürzen und sich schwer verletzen oder gar zu Tode kommen. Auch sonst gibt es im Gebäude zahlreiche Verletzungsgefahren. Und nichtsdestotrotz ist das Ganze immer noch eine Zerstörung fremden Eigentums und damit eine Straftat.
Das Beispiel des alten Hallenbades zeigt, wie schnell unkontrollierte Lost Places oft zum Magneten für Zerstörung werden. Die VG-Verwaltung bemüht sich, sämtliche neuen illegalen Zutritte schnell wieder zu schließen. Doch wird eine eingeschlagene Scheibe durch eine Sperrholzplatte ersetzt, ist diese kurze Zeit wieder aufgebrochen.
Kein Kavaliersdelikt!
Das unerlaubte Betreten eines sogenannten Lost Place kann in Deutschland als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB geahndet werden. Die Strafe hierfür reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, abhängig von den Umständen und ob der Eigentümer einen Strafantrag stellt. Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt, das heißt, eine Strafverfolgung erfolgt nur, wenn der Eigentümer ausdrücklich Anzeige erstattet. Besonders bei verlassenen öffentlichen Gebäuden ist es wahrscheinlicher, dass der Staat als Eigentümer einen Strafantrag stellt, da vor allem Haftungsfragen und Sicherheitsrisiken eine Rolle spielen können.
Vandalismus, der häufig mit dem Betreten solcher Orte einhergeht, fällt unter den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Wer fremdes Eigentum vorsätzlich beschädigt oder zerstört, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Wenn es sich um gemeinschädliche Sachbeschädigung handelt – beispielsweise an öffentlich zugänglichen Objekten wie Denkmälern oder Parkbänken – erhöht sich das Strafmaß auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (§ 304 StGB). Besonders schwerwiegende Fälle, wie die Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB), können sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
In beiden Fällen hängt die konkrete Strafe stark vom Einzelfall ab, einschließlich der Schwere des Schadens und eventueller Vorstrafen des Täters.