Drohnenrundflug durch das alte Hallenbad der VG Rhein-Selz
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Drohnenrundflug durch das alte Hallenbad der VG Rhein-Selz

Drohnenrundflug durch das alte Hallenbad der VG Rhein-Selz bietet einen letzten Einblick: Am 28. März hat die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit einer Drohne das komplette alte Hallenbad abgeflogen, um den Menschen der Region und den früheren Nutzern noch einen letzten Eindruck aus dem einst so lebendigen und viel genutzten Schwimmbadgebäude zu bieten. Sozusagen einen letzten digitalen Rundgang vor dem Abriss, mit dem der Bau des neuen Hallenbades an gleicher Stelle anlaufen wird. Die Aufnahmen zeigen alle Räume: Vom düsteren Keller, durch die verlassene Schwimmhalle und das Mehrzweckbecken, vorbei an den Nebenräumen bis in die einstige Sauna.

Bereits der Anblick der Fassade lässt befürchten, wie es im Inneren aussieht. Schon von außen sieht man, wo sich Personen mit Gewalt zutritt verschafft haben: Immer wieder neue eingeschlagene Scheiben, die die VG regelmäßig mit Brettern verschließen muss. Ein Zugang ins Innere ist illegal und stellt einen strafbewährten Hausfriedensbruch dar, das hält aber niemanden davon ab.

Der Drohnenrundflug beginnt in den Kellerräumen und führt dann durch Nebenräume und die Schwimmhalle bis in die Sauna. Über all das gleiche Bild. Alles ist mit Farbschmierereien überzogen. Zerstörtes Mobiliar und zerborstenen Türen und Glasscheiben. Überall liegen Trümmer, Kabel hängen aus den Wänden, Leitungen wurden herausgerissen – die unübersehbaren Spuren sinnloser Zerstörungswut. Selbst die in offiziellen Graffiti-Aktionen auf der Außenfassade angebrachten richtigen Kunstwerke, engagierter Jugendlicher werden völlig respektlos mit dummen Sprüchen oder unfeinen Symbolen übersprüht und damit besudelt.

Drohne dokumentiert Verfall, vor allem aber maßlose menschliche Dummheit

Was die Drohne, die sehr gekonnt auch durch enge Räume gesteuert wird, dokumentiert, ist weit mehr als der natürliche Verfall eines alten Gebäudes: Die Aufnahmen dokumentieren vor allem das Ergebnis massiver, mutwilliger Zerstörung. Menschen haben hier – ob Ruine oder nicht – alles kaputt gemacht, was sich nur irgendwie zerstören ließ. Und sind wir mal ehrlich, das waren und sind Leute hier aus der Region! Denn es ist kaum vorstellbar, dass Fremde von weit her kommen und zig dutzende Kilometer anreisen, um hier ihr Unwesen zu treiben. Viel wahrscheinlicher ist, dass es Menschen aus der Umgebung waren, die sich hier auf so üble Art und Weise in dem alten Bad der VG Rhein-Selz ausgetobt haben und dies auch nach wie tun.

So sieht man beispielsweise auch gesprühte „Fan-Kunst“ die für Ultras eines in der Region beliebten Fußballvereins aus der Landeshauptstadt typisch ist. Fan-Kunst, die längst nicht nur auf Bauruinen zu finden ist, sondern liebend gerne einfach überall auf öffentlich gut sichtbare Flächen gesprüht wird.

Keine Bagatelle, kein Kavaliersdelikt

Manch einer mag denken, dass es sich ja um eine Bauruine handelt und es da nicht so schlimm sei, was dort passiert. Ist es doch, denn gerade die Schmierfinken, die nachts im Dunklen mit ihren Sprühdosen kommen und Boshaftigkeiten oder „Pimmelbilder“ sprühen, tun dies ja auch anderswo. Und damit ist das alles kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Sachbeschädigung und Vandalismus sind nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Wer vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigt, zerstört oder dessen Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert – etwa durch Graffiti oder mutwillige Zerstörung – muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. 

In der Praxis wird bei Ersttätern meist eine Geldstrafe verhängt, während Freiheitsstrafen eher bei schweren Fällen oder bei Wiederholungstaten zur Anwendung kommen. Besonders schwere Fälle, wie die gemeinschädliche Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum (§ 304 StGB), können sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, die Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB) mit bis zu fünf Jahren. Neben der strafrechtlichen Sanktion kann der Täter außerdem zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.

So wird dieser Drohnenrundflug durch das alte Hallenbad der VG Rhein-Selz – formulieren wir es offen und ehrlich – letztlich auch zu einem traurigen Zeugnis eklatanter menschlicher Dummheit. Immerhin geht es jetzt hoffentlich bald los. Der Abriss des Bestandsbaues sollte ja Mitte April beginnen, lässt derzeit aber noch auf sich warten.

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