Hinweise zu den Bildern und Videos
Die Bilder und Videos werden in der Regel von mir aufgenommen. Sollten die Bilder anderen Quellen entstammen, wird darauf jeweils in der Bildunterschrift hingewiesen. Die Bilder werden mit dem Einverständnis der jeweiligen Quelle gezeigt.
Hinweis zu Aufnahmen mit der Drohne
Die Drohnen-Aufnahmen werden von mir angefertigt, die Flüge mit einer nach geltendem Recht registrierten Drohne erfolgen durch mich. Entgegen einiger Auffassungen und Behauptungen ist der Bereich über und um die Baustelle des Hallenbades der VG Rhein-Selz keine „absolute Drohnen-Flugverbotszone“! Es handelt sich um einen Bereich, in dem der Flug mit Drohnen der Klasse A1/C0 (Drohnen bis 249 Gramm Abhebegewicht) unter Einhaltung bestimmter Einschränkungen zulässig ist. Die Flüge erfolgen mit einer DJI Mini 4 Pro (249 Gramm Abhebegewicht) oder DJI Neo (135 Gramm Abhebegewicht) und damit innerhalb der Klasse C0. Die Drohnen dürfen vor Ort unter Einhaltung der Einschränkungen geflogen werden. Welche Einschränkungen liegen vor und welche eben nicht?
Relevant: Die offiziellen Luftverkehrskarten (Screenshots aus der Dronic-App) weisen an dieser Stelle nur eine Einschränkung aus. Diese betrifft: „Innerhalb des geografischen Gebietes von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind“. Das betrifft den Segelflugplatz Oppenheim. Die Einschränkung gilt, wenn innerhalb eines Radius von 1500 Metern (1,5 Kilometer) zu diesem Flugplatz geflogen wird. Das trifft zu, der Abstand ist etwas geringer als diese 1500 Meter.
Die Einschränkung sieht eine Zustimmung des „… Betreibers am Flugplatz“ vor. Die Abstimmung mit dem AERO-Club Oppenheim ist erfolgt. Es ist vereinbart, dass mit der Drohne nur werktags und damit außerhalb der Hauptbetriebszeit des Flugplatzes geflogen wird. Und auch die Flughöhe der Drohne ist für den Betreiber unkritisch, da die Segel- und Sportflugzeuge Ab- und Anflugrichtungen über den Rhein haben und über dem Stadtgebiet deutlich höher fliegen, als die Drohne fliegen kann und darf. Maximale Flughöhe der Drohne ist 120 Meter, ein weiterer Aufstieg ist technisch gesperrt.

Nicht relevant: „Flüge im Bereich von 100 Metern von Bundeswasserstraßen“ – Der Rhein ist deutlich weiter als 100 Meter weg, daher ist die Einschränkung Bundeswasserstraßen in diesem Bereich nicht relevant.
Nicht relevant: „Naturschutzgebiet“ – Das Areal der Baustelle liegt nicht innerhalb des Naturschutzgebietes und damit ist die Einschränkung in Bezug auf Naturschutzgebiete nicht relevant.